Sie denken Sie müssen Ihre Werkstatt des Vertrauens aufgeben, nur um die Garantie zu bewahren? Falsch!
Rein rechtlich ist es den Fahrzeugherstellern nicht gestattet die Fahrer nur aufgrund des Garantiehalts an eine bestimmte Werkstatt zu binden.
Heißt: wenn der Hersteller ein Fahrzeug mit Garantieschein herausgibt, dürfen Sie dem Halter keine Werkstatt vorschreiben. Solange die Arbeiten fachgemäß erledigt werden, ist alles im grünen Bereich! Falls die Garantie Ihres Herstellers aufgrund eines Werkstattwechsels einbehalten wird, raten wir unseren Kunden sich anwaltliche Hilfe zu suchen. Wartungen und Reparaturen sind für uns etwas Alltägliches. Den Verlust Ihrer Garantie haben Sie bei uns nicht zu befürchten. Vereinbaren Sie unverbindlich einen Termin mit uns.